Industrial Services - Security | Safety | CE

Kürzlich haben wir an einer Schleifmaschine eine Maschineninspektion durchgeführt. Diese Schleifmaschine hatte keinerlei Schutzeinrichtungen und war schon einige Jahrzehnte alt.

Nun stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, diese alte Maschine so zu betreiben. Letztendlich sagt der Gesetzgeber dazu, dass bei der Bewertung der Stand der Technik in Bezug auf die Verwendung von Arbeitsmitteln zu berücksichtigen ist. Und wenn die daraus folgenden Schritte befolgt, ein Blick in die DGUV-Informationen geworfen wurde und Normen gecheckt wurden, kommen wir dazu, dass der Betrieb ohne irgendeine Schutzeinrichtung doch sehr gefährlich ist!

Also die klare Empfehlung: Nachrüstung von Schutzeinrichtungen.

Ohne diese ist der Betrieb zu gefährlich und es kann zu schlimmen Ereignissen kommen.

Dieses und weitere Ergebnisse stellen wir natürlich zu Verfügung, wenn wir eine Digitale Maschineninspektion (Plant Assessment) | Service | Industrial Services von Phoenix Contact durchgeführt haben.

Zur passenden Empfehlung zur Betriebssicherheit „Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“ gelangen Sie über den folgenden Link: BAuA – Technischer Arbeitsschutz (inkl. Technische Regeln) – EmpfBS 1114 Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Die DGUV hat ihre Publikation zum Thema der sicherheitsbezogenen Betriebsarten aktualisiert. Sie dient der Klarstellung und Beschreibung von Betriebsarten an spanenden Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung sowie deren Funktionsarten und Funktionen. Sie zeigt eine mögliche Realisierung von Betriebsarten in derzeit verfügbaren Steuerungskonzepten und ist auch auf andere Maschinenbereiche als den der Werkzeugmaschinen anwendbar wie z.B. integrierte Fertigungssysteme.

Zusammengefasst gibt sie eine gute Orientierung zu dem Thema der sicherheitsbezogenen Betriebsarten.

Unter diesem Link gelangen Sie zu der Information: FBHM-073 „Sicherheitsbezogene Betriebsarten an spanenden Werkzeugmaschinen der Metallbearbeitung“ | DGUV Publikationen

Das IT-Sicherheitsgesetz wurde trotz vielfacher Kritik am 23.04.2021 in der Version 2.0 beschlossen. Welche neuen Pflichten auf Betreiber kritischer Infrastrukturen zukommen und was beispielsweise UNBÖFI sind, haben wir in Kürze für euch zusammengefasst.

  • Zusätzliche Pflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie Hersteller von „kritischen Komponenten“ + neuer Sektor „Entsorgung“
    • Zu den bestehenden Sektoren der kritischen Infrastrukturen gesellt sich der Sektor  Siedlungsabfallentsorgung, für den Stand heute noch keine offiziellen Schwellenwerte definiert wurden.
    • Zu den neuen Pflichten, die spätestens nach zwei Jahren verpflichtend werden, gehören nun Systeme (inklusive unterstützender Prozesse!) zur Angriffserkennung, die eine kontinuierliche Überwachung des Betriebes gewährleisten müssen.
    • Einführung einer Meldepflicht für den Einsatz von kritischen Komponenten. Hierzu gehören Komponenten, die „in Kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden und die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind, weil Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit zu einem Ausfall oder zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit Kritischer Infrastrukturen oder zu Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit führen können“. Eine detailliertere Ausführung, was darunter zu verstehen ist, soll folgen.
    • Hieraus ergeben sich weiterhin Pflichten für die Hersteller kritischer Komponenten, die im Rahmen einer Garantieerklärung gewährleisten müssen, dass die Komponenten „über keine technischen Eigenschaften verfügen, die geeignet sind, missbräuchlich, insbesondere zum Zwecke von Sabotage, Spionage oder Terrorismus auf die Sicherheit, Integrität, Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der Kritischen Infrastruktur einwirken zu können“.
  • Senkung der Schwellenwerte + Erhöhung der Bußgelder
    • Für viele Bereiche der kritischen Infrastrukturen wurden neue Schwellwerte definiert sowie bereits bekannte Schwellwerte geändert. So wurden beispielsweise die Schwellwerte für Erzeugungsanlagen im Sektor Energie von 420 MW auf 36 MW reduziert.
    • In §14 sind Geldbußen definiert, die für konkrete Fälle bis zu 2.000.000 EUR vorsehen.
  • Einführung der UNBÖFI
    • Neu zu den Bereichen, die zur Umsetzung von Security Maßnahmen verpflichtet werden, gehören nun die UNBÖFI – die Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse
    • Welche Unternehmen werden hierunter gefasst? Stand heute lassen sich folgende Gruppen festhalten:
      • Hersteller von Rüstung, Waffen und Produkten für staatliche Verschlusssachen (VS), da deren Ausfall Sicherheitsinteressen Deutschland gefährden würde.
      • Unternehmen von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung, weil Störungen gesamtgesellschaftliche Bedeutung hätten und Zulieferer von wesentlicher Bedeutung mit Alleinstellungsmerkmal für diese.
      • Betreiber von Betriebsbereichen der oberen Klasse mit gefährlichen Stoffen im Sinne der Störfall-Verordnung.
  • Mehr Befugnisse für das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik)
    • Dem BSI werden nun deutlich mehr Befugnisse sowie Aufgabenbereiche zugeteilt – hierfür wurden 800 neuen Stellen ausgeschrieben. Darunter fallen beispielsweise Aufgaben im Bereich des Verbraucherschutzes, erweitere Beratungsfunktionen staatlicher Stellen oder die Erweiterung als zentrale Stelle für KRITIS-Betreiber und UNBÖFI. Weiterhin darf das BSI Daten zu Schadprogrammen, Lücken und Angriffen sammeln und diese analysieren. Hierzu können beispielsweise auch Auskünfte von Herstellern verlangt werden. Ebenfalls soll durch Erweiterung vielfältiger Befugnisse der Schutz der Bundesnetze gestärkt werden.
  • IT-Sicherheitskennzeichen für IT-Produkte
    • Hersteller von IT-Produkten haben gemäß §9c die Möglichkeit beim BSI eine freiwillige IT-Sicherheitskennzeichnung zu beantragen. Dazu gehört einerseits die Erklärung durch den Hersteller, der Eigenschaften zusichert und anderseits eine Sicherheitsinformation des BSI. Weitere Details werden künftig vom BSI veröffentlicht.

Weitere Details findet Ihr beispielsweise unter:

KRITIS-Informationen für Betreiber Kritischer Infrastrukturen (openkritis.de)

IT-Sicherheitsgesetz 2.0 verabschiedet: Alle relevanten Hintergründe und Kernpunkte des neuen Gesetzes und wie die Entwicklung weitergeht – Sichere Industrie (sichere-industrie.de)

Die EU-Kommission hat am 21. April 2021 die geplanten Entwürfe zur Änderung der EG-Maschinenrichtlinie (NEU Maschinenverordnung) veröffentlicht.
Dabei handelt es sich um ein Arbeitsdokument der Kommission.
Es stehen weitreichende Änderung in Aussicht! So findet sich in dem Entwurf u.a. Punkte wieder:
– Änderungen bei unvollständigen Maschinen und Sicherheitsbauteilen
– Security Aspekte
– Künstliche Intelligenz
– Software als Sicherheitsbauteil, wenn einzeln in Verkehr gebracht
– Digitale Betriebsanleitungen, aber mit Verpflichtung zu kostenfreien Papierlieferungen auf Anfrage
– Bedeutung von Vertriebsmitteln (Kataloge, Broschüren, …) wie Datenblättern, Anwenderhandbüchern, …)
– Konformitätsbewertungsverfahren: benannte Stelle MUSS für Anhang IV Produkte immer mit eingeschaltet werden (Baumusterprüfung oder zertifiziertes QS-System nach EG-Maschinenrichtlinie)
– uvm.
Geplante Übergangsfrist: 30 Monate nach Veröffentlichung mit Stichtagsregelung.
– Das Inverkehrbringen und auch das Bereitstellen auf dem Markt, ist auf ein 1 Jahr nach dem Stichtag befristet.

Der Entwurf liegt jetzt dem Rat und Parlament zu weiteren Beratung vor. Dieser Prozess kann dann 12 Monate dauern.
Hier kommt ihr auf die Webseite der EU-Kommission zum Download der Entwürfe!
Wir halten Euch auf dem Laufenden! Bei Fragen melde Euch bei uns unter services@phoenixcontact.de

In der letzten Woche haben wir berichtet, wie es dazu gekommen ist, dass wir für ihn die Sicherheitssteuerung programmiert haben. Heute geht es damit weiter.

Mit unseren Kenntnissen zu den Produkten und der Realisierung von sicherheitsbezogener Software sind wir durchgestartet. Anhand normativer Anforderungen wurden die Sicherheitsfunktionen spezifiziert. Spezi…was? Spezifikation bedeutet so viel wie beschreiben oder darlegen, wie etwas realisiert werden soll. In der Sicherheitstechnik gibt es zwei wesentliche Spezifikationen. Einmal die Hardwarespezifikation und die Softwarespezifikation.

Anhand festgelegter Methoden und Prozesse wurde SRASW parametriert. Schon wieder ein Fremdwort, nein zwei. SRASW ist die sicherheitsbezogene Anwendersoftware. Und warum parametriert? Weil zertifizierte und freigegebene Funktionsbausteine verwendet wurden.

Zusammengefasst haben wir im Zuge des Projektes eine schlüssige Software-Spezifikation, eine geprüfte SRASW incl. Programmquellen und Testdokumentation erstellt, um den Code bei Bedarf in Zukunft auch selbst weiter anpassen zu können. Und da wir uns mit so etwas eh gut auskennen, haben wir im Zuge des Projektes auch gleich den SIL-Nachweis mit erstellt.

Somit konnten wir nicht nur entlasten, sondern dem Kunden auch das Wissen um die Methoden, Prozesse und vor allem auch zur normgerechten Dokumentation erweitern.

Werkstücke müssen in sehr unterschiedlichen
Anwendungen gehalten, gespannt oder transportiert werden. Zum einen haben die Werkstücke
unterschiedliche Formen, Größen und Massen,
zum anderen variiert die Bearbeitungs-, Montage oder Transportaufgabe, die an einen Handarbeitsplatz, eine Produktionsanlage oder eine Montagelinie gestellt wird. Dieser „Fachbereich Aktuell“ geht auf Bauarten
von Spann- und Greifsystemen und auf die Gefährdungen ein, definiert mögliche Sicherheitsfunktionen und stellt einige Beispielschaltungen sicherheitsbezogener pneumatischer Steuerungen vor. Im Einzelnen geht es um:
– Bauarten pneumatischer Spann- und
Greifvorrichtungen
– Gefährdungen beim Spannen und Greifen
von Werkstücken
– Normungssituation
– Sicherheitsfunktionen
– Anwendungsfälle von Steuerungen
– Benutzungsinformationen zu Spann- und
Greifvorrichtungen
Das Informationspapier kann beim DGUV hier als PDF runtergeladen werden.

Im März ist vom Fachbereich Holz und Metall ein „Fachbereich Aktuell“ für Fertigungsanlagen in der Automobilindustrie erschienen.
Solche Fertigungsanlagen fallen in den Geltungsbereich der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG .
Das Informationspapier beschreibt die nach dem Stand der Technik vorzusehenden Schutzmaßnahmen für den Wartungs- und Instandhaltungsfall.
Als PDF verfügbar auf der Internetseite der DGUV.
Folgende Sachverhalte sind beschrieben:
– Schutzeinrichtungen von automatisierten Fertigungsanlagen
– Zugänge zu Instandhaltungsbereichen
– Gestaltungsempfehlungen für zusätzliche Schutzmaßnahmen
– Elektrische Ausrüstung
– Gestaltungsempfehlungen

In einem spannenden Projekt haben wir kürzlich für einen Kunden die Safety-Steuerung programmiert.

Ein Gas-BHKW (Blockheizkraftwerk) hat nicht viele Sicherheitsfunktionen. Dennoch macht es im Seriengeschäft Sinn, hierfür eine sichere Kleinsteuerung einzusetzen. Die sicherheitsbezogene Software wird einmalig erstellt und immer wieder verwendet. Das spart Hardware ein, bedeutet aber auch weniger verschleißbehaftete Bauteile im Gesamtsystem, die ausfallen könnten.

Somit fiel in dem genannten Projekt die Entscheidung, die Sicherheitsrelais durch eine sicherheitsgerichtete Kleinsteuerung zu ersetzen. Jedoch reicht allein die Verwendung dieser Safety-Produkte allein nicht aus, sie müssen auch passend realisiert werden. Und da der Kunde wenig Zeit für Einarbeitung, Schulung und die Realisierung der Safety-Software aufwenden wollte, hat er damit das Competence Center Services beauftragt.

Im zweiten Teil nächste Woche berichten wir, wie wir bei der Programmierung vorgegangen sind.

In vielen Betrieben sind verschiedenste Arten von Schildern und Zeichen zu sehen.
Um auf dem europäischen Arbeitsmarkt einen einheitlichen Standard zu schaffen, wurde diese Norm entwickelt. Es wurde dadurch eine sprachenunabhängige und einfach zu erkennende Sicherheitskennzeichnung mit Wiedererkennungswert geschaffen.

Weitere Informationen, die wir empfehlen sind auf der Internetseite DIN EN ISO 7010 zu finden.

Bildquelle: Screenshot www.iso7010.de