Stand der Technik an ortsfesten Schleifmaschinen
Kürzlich haben wir an einer Schleifmaschine eine Maschineninspektion durchgeführt. Diese Schleifmaschine hatte keinerlei Schutzeinrichtungen und war schon einige Jahrzehnte alt.
Nun stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, diese alte Maschine so zu betreiben. Letztendlich sagt der Gesetzgeber dazu, dass bei der Bewertung der Stand der Technik in Bezug auf die Verwendung von Arbeitsmitteln zu berücksichtigen ist. Und wenn die daraus folgenden Schritte befolgt, ein Blick in die DGUV-Informationen geworfen wurde und Normen gecheckt wurden, kommen wir dazu, dass der Betrieb ohne irgendeine Schutzeinrichtung doch sehr gefährlich ist!
Also die klare Empfehlung: Nachrüstung von Schutzeinrichtungen.
Ohne diese ist der Betrieb zu gefährlich und es kann zu schlimmen Ereignissen kommen.
Dieses und weitere Ergebnisse stellen wir natürlich zu Verfügung, wenn wir eine Digitale Maschineninspektion (Plant Assessment) | Service | Industrial Services von Phoenix Contact durchgeführt haben.
Zur passenden Empfehlung zur Betriebssicherheit „Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln“ gelangen Sie über den folgenden Link: BAuA – Technischer Arbeitsschutz (inkl. Technische Regeln) – EmpfBS 1114 Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
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