Industrial Services - Security | Safety | CE

Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines „no-deal-Brexit“, also der Fall, dass der Brexit am 29. März 2019 ohne Übergangsabkommen wirksam wird, steigt täglich. Für den Fall hat jetzt die britische Regierung vorsorglich ein eigenes Konformitätszeichen geschaffen, dass die CE-Kennzeichnung im Vereinigten Königreich ersetzt, die UKCE-Kennzeichnung. Aus der offiziellen Mitteilung ergibt sich daraus folgendes:

  • ist bei einem Produkt an der Konformitätsbewertung eine britische notifizierte Stelle beteiligt (bisher CE mit Kennnummer einer britischen Stelle) muss bereits ab dem 29. März 2019 die neue UKCA-Kennzeichnung angebracht werden.
  • ist dagegen eine notifizierte Stelle mit Sitz in dem Rest EU beteiligt gewesen oder es war gar keine notifizierte Stelle beteiligt können die Produkte zunächst auch nach dem 29. März 2019 mit der CE-Kennzeichnung für eine (noch offene) Übergangszeit weiter auf dem britischen Markt vermarktet werden.

Die offizielle Mitteilung finden Sie auf der Internetseite des Department for Business, Energy & Industrial Strategy unter:
https://www.gov.uk/government/publications/prepare-to-use-the-ukca-mark-after-brexit/using-the-ukca-marking-if-the-uk-leaves-the-eu-without-a-deal

Die UKCA-Kennzeichnung gilt aber nur für den britischen Markt, also für Produkte, die dorthin exportiert werden. Produkte, die in den Europäischen Wirtschaftsraum nach dem 29. März 2019 importiert werden, benötigen weiterhin die bisherige CE-Kennzeichnung.

Die EU-Verhandlungsführer haben sich auf eine Erhöhung der Cybersicherheit in Europa am gestrigen Dienstag, den 11. Dezember 2018 geeinigt. Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben eine politische Einigung über den Rechtsakt zur Cybersicherheit erzielt, mit dem das Mandat der EU-Cybersicherheitsagentur (Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit, ENISA) gestärkt wird, damit sie die Mitgliedstaaten besser bei der Bewältigung von Bedrohungen und Angriffen im Bereich der Cybersicherheit unterstützen kann. Damit wird auch ein EU-Rahmen für die Cybersicherheitszertifizierung geschaffen, der die Cybersicherheit von Online-Diensten und von Endgeräten für Verbraucher stärkt.

Die EU-Kommission hat am 14. September eine Liste der aktuellen harmonisierten Normen in dem Amtsblatt C 326/4 veröffentlicht. Die in der Liste aufgeführten Normen lösen die sogenannte Vermutungswirkung zur Niederspannungsrichtlinie aus, d.h. deren Anwendung erfühlen die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU. Mehrmals im Jahr aktualisiert die Kommission die Liste und führt und in der selbigen auch die Übergangszeit von einer alten Norm zu der aktualisierten Norm mit auf.  Der Nachfolgende Link geht direkt auf die Liste der harmonisierten Normen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2018.326.01.0004.01.DEU&toc=OJ:C:2018:326:TOC

Gesund und lecker, auf jeden Fall für die meisten, landet der Spargel in seiner Saison von Mitte April bis Ende Juni auf vielen Tellern. Was Phoenix Contact mit Spargel zu tun hat?

Wie so oft in unserer Gesellschaft bleibt die maschinelle Behandlung auch beim Spargel nicht aus. Oft geht es darum, die Lebensmittel vom Feld direkt in eine bestimmte Form zu bringen, um sie beispielsweise besser in den unterschiedlichsten Verpackungsgrößen vermarkten zu können.

Für den Spargel gibt es eine automatisierte Spargelsortiermaschine des Maschinenbauers Neubauer Automation aus Welver im Kreis Soest, der Weltmarktführer für diese Anlagen ist.

In der 27 Meter langen Maschine wird der Spargel gewaschen, mit einem Wasserstrahl von 1.200 bar auf gleiche Länge pro Verpackungseinheit geschnitten, nach 16 unterschiedlichen Kriterien sortiert, und zum Schluss abgewogen. Innerhalb von einer Stunde schafft der Espaso S60 SEC, so der Name des Modells, 45.000 Stangen, was – abhängig vom Durchschnittsgewicht des Spargels – ungefähr zwei Tonnen Spargel entspricht.

Damit ein sicherer Betrieb der Anlage gewährleistet werden kann, ist es entscheidend, praktikable und angemessene Safety-Lösungen zu erarbeiten und diese anschließend in die Maschine zu integrieren.

Im Rahmen einer Risikobeurteilung gemäß DIN EN ISO 12100 wurde die Maschine auf den aktuellen Stand der Technik gebracht. Die zur Maschinenrichtlinie harmonisierte Norm für die Risikobeurteilung ist die DIN EN ISO 12100. Sie beschreibt die allgemeinen Gestaltungsleitsätze und Begriffsdefinition für die Sicherheit von Maschinen. Die Terminologie und Methodologie unterstützt Maschinenhersteller dabei, Risiken beurteilen zu können und zu minimieren. Konstrukteure werden somit in die Lage versetzt, sichere Maschinen zu konstruieren und signifikante Gefährdungen zu identifizieren. Betrachtet werden dabei nicht nur offensichtliche mechanische, sondern unter anderem auch elektrische oder durch Hochdruck auftretende Gefahren bis hin zur Berücksichtigung der vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendung.

Dabei setzte sich die Risikobeurteilung zusammen aus der Risikoanalyse, in der die Risiken eingeschätzt werden, und der daraus folgenden Risikobewertung. Im Rahmen dieser Risikobewertung wird anhand des für jede Maschine definierten, akzeptablen Restrisikos entschieden, ob eine Risikominderung stattfinden muss. Unter der Berücksichtigung des „Drei-Stufen-Verfahrens“ zur Minimierung von Risiken wurden die Erkenntnisse gemeinsam mit den Elektro- und Mechanikkonstrukteuren in die Dokumentation und letztendlich in die Maschine integriert. Das Ziel war dabei nicht nur die normgerechte Erstellung der Risikobeurteilung anhand bewährter und flexibler Moderationsdokumente von Phoenix Contact, sondern ein weiterer wesentlicher Aspekt kam hinzu: die Schulung und das Coaching der Projektmitglieder. „Es geht uns darum, unser Fachwissen zum Thema Safety mit den Maschinenbauern zu teilen, so dass sie es für zukünftige Projekte anwenden können.“

„Meine Mitarbeiter sind jetzt in der Lage, auf Basis des neu erworbenen Wissens Maschinen zu konstruieren, die den Richtlinien entsprechen. So können wir für unsere Kunden eine hohe Qualität sicherstellen. Und gleichzeitig bedeutet das auch Rechtssicherheit für uns“, freut sich Hermann Neubauer über das Ergebnis der Zusammenarbeit.

Die Transportinfrastruktur auf dem Wasser wird mit jeder Modernisierung intelligenter automatisiert. Entsprechende Maßnahmen zielen unter anderem darauf ab, die Applikationen mit weniger Personal zu betreiben.

Vor diesem Hintergrund werden nautische Objekte, wie Brücken und Schleusen zunehmend an eine entfernte Leitzentrale angebunden und für eine kameragestützte Fernbedienung umgerüstet. Dabei handelt es sich bei Brücken oder Schleusen ebenfalls um Maschinen, die seit 1995 nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bei einem Neubau oder einer wesentlichen Veränderung den Anforderungen für Maschinensicherheit entsprechen müssen. Die Maschinenrichtlinie (MRL) fordert bei jeder Maschine ein oder mehrere Not-Halt-Befehlsgeräte. Damit es nicht zu Unstimmigkeiten oder gar Unfällen kommt, darf an der Stelle des (Fern-)Bedieners nur ein einziges Not-Halt-Befehlsgerät geben. Einem Objekt, das lokal bereits über ein eigenes Not-Halt-Befehlsgerät verfügt, wird somit während der Fernbedienung temporär ein ergänzendes Not-Halt-Befehlsgerät zugeschaltet, welches in der Leitzentrale installiert ist. Die SafetyBridge Technologie von Phoenix Contact bieten hier eine einfache Möglichkeit, um beispielsweise in einem vorhandenen Automatisierungsnetzwerk eine Not-Halt-Funktion nachzurüsten. Natürlich lässt sich das beschriebene Verfahren auch in zahlreichen industriellen Bereichen einsetzen, z.B. autarke Regalbediengeräte in der Logistik. Bei der Umsetzung und Projektierung stehen euch die Mitarbeiter des Competence Center Services mit unterstützenden Dienstleistungen mit Rat und Tat zur Seite.