…in der Hansestadt Hamburg Spannende und wichtige Themen rund um Maschinen in der Produktion und Instandhaltung erwarten Sie am 07.11.2024 im Holzhafen Hamburg. Inhalte des Seminar Hersteller- vs. Betreiberpflichten Maschine vs. unvollständige Maschine Umbau und Retrofit von Maschinen Umgang mit Altmaschinen Eigenbau von Maschinen Maschinen mit fehlender CE-Kennzeichnung Aktuelle Themen der Maschinensicherheit
Sie möchten eine Monitoring-Lösung, die speziell für industrielle Netzwerke entwickelt wurde
Sie müssen Compliance-Anforderungen erfüllen, wie z.B: Betreiber kritischer Infrastrukturen nach § 8a Absatz 1a BSIG
Unsere Lösung: Anomalieerkennung mit IRMA®
Mit IRMA® können Sie auf ein leistungsfähiges Industrie-Computersystem zurück greifen, mit dem Cyberangriffe schnell identifiziert und abgewehrt werden können. Ohne jegliche Aktivitäten im IT-Netz überwacht IRMA® kontinuierlich Ihre Produktionsanlagen, liefert Informationen zu Cyberangriffen und ermöglicht die risikobasierte Analyse sowie die intelligente Alarmierung mittels einer übersichtlichen Management-Konsole. So können Risiken frühzeitig bewertet und Aktionen verzögerungsfrei gestartet werden, um einen Angriff zu stoppen oder seine Folgen wirkungsvoll zu entschärfen. IRMA® wurde als innovative IT-Lösung auf dem „Stand der Technik“ entwickelt und gewährleistet damit Ihre Handlungsfähigkeit im Fall der Fälle eines Cyberangriffs.
Die Features im Überblick:
Automatische Erkennung der Netzwerkteilnehmer/Assets – ohne aktive Eingriffe in Ihr Netzwerk
Echtzeiterkennung von Anomalieen bzw. Angriffen
Integriertes Alarm Management
Integriertes Risiko Management
Unterstützung von Incident Management / forensische Analysen
Als Lösungspartner des Herstellers (Achtwerk) & des Distributors (Videc) unterstützen wir bei:
Schutz vor Cyber-Angriffen ist keine Kür – das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet Betreibende von kritischen Infrastrukturen (KRITIS), ihre Anlagen und IT-Systeme gegen Cyber-Attacken zu schützen. Dabei wird ein Mindeststandard für die Sicherheit der entsprechenden IT-Infrastrukturen festgelegt. Achtung: Das IT-Sicherheitsgesetz wurde trotz vielfacher Kritik am 23.04.2021 in der Version 2.0 beschlossen. Erfahren Sie, welche neuen Pflichten auf Betreibende kritischer Infrastrukturen zukommen und welche es bisher schon zu erfüllen gab. > Jetzt lesen: Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 – Schutz vor Cyber-Angriffen ist keine Kür
UNSER VERSPRECHEN FÜR HÖCHSTE SICHERHEIT
Ganzheitlich gesichert // 360°-Industrial-Security–Ansatz Anders als andere: Wir verfolgen konsequent einen übergreifenden 360°-Industrial-Security-Ansatz, der neben der Technik auch zentrale Aspekte von Mensch und Prozessen in Ihrem Unternehmen berücksichtigt. Solch ein übergreifendes Vorgehen ist unabdingbar und für Sie eine Garantie, dass Ihre Produktion unter der Berücksichtigung der zentralen und erfolgskritischen Industrial-Security-Faktoren umfassend und ganzheitlich gesichert wird.
Höchster Qualitätsstandard // übergreifend zertifiziert Phoenix Contact ist einer der wenigen Anbieter, deren Dienstleistung, Prozesse und Produktentwicklung TÜV SÜD-zertifiziert sind, gemäß der Norm IEC 6243 (IEC 62443-2-4, -3-3 und -4-1) – dem zukunftsorientiertesten Standard für Cyber Security. Das garantiert Ihnen, dass wir für Sie ein zentraler sowie vertrauensvoller Schlüsselpartner für Cyber Security am Markt sind, mit übergreifender und höchster Industrial-Security-Expertise. Alles mit dem Ziel, Ihre Produktion unter allen erfolgskritischen Aspekten (Mensch, Prozesse, Technik) ganzheitlich und zukunftsorientiert zu sichern.
Kosteneffizienz // durch die Entwicklung eines modularen Blueprints Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir speziell für Ihren Anwendungsfall einen zentralen Blueprint gemäß der Norm IEC 62443, der sich in Ihrem Unternehmen für gleiche Anwendungen hochskalieren lässt. Das sichert Ihnen höchste Qualität und spart Ihnen zugleich Zeit und Kosten ein. Sowohl unser Vorgehen als Dienstleister als auch unsere Entwicklungsprozesse sind vom TÜV SÜD offiziell geprüft. Das sichert Ihnen eine Leistung auf höchstem Sicherheitsniveau.
Es muss nicht gleich der komplette Blackout sein, wenn die Energieversorgung angegriffen wird. Dennoch: Die Gefahr durch Cybercrime ist da. Hacker legen nicht mehr nur klassische Büro-IT lahm, sondern verlagern ihre Machenschaften zunehmend auf die Automation. Die Insel der Glückseligkeit, sie gibt es nicht mehr. Selbst entfernte Windkraftanlagen sind mittlerweile vernetzt – und werden damit zu einem Angriffsziel. Hauke Kästing tritt bei Phoenix Contact an, mit wirksamen Security-Lösungen Windräder und weitere regenerative Energieerzeuger vor Cyberkriminalität zu schützen.
„Nachhaltige Köpfe“ – das sind Kolleginnen und Kollegen bei Phoenix Contact, die mit ihren Projekten einen wertvollen Beitrag für eine nachhaltige Wertschöpfungskette leisten. Sie alle haben das Ziel, den ökologischen Fußabdruck unseres Unternehmens zu minimieren und Energie und Ressourcen effizienter zu nutzen. In unserer neuen Reihe erzählen wir, was sie tun und was sie antreibt.
Hauke Kästing ist schon als junger Kerl hinausgezogen auf die Hohe Asch im Extertal – jene Anhöhe, die mit 371 Meter über Normalnull so prädestiniert ist für die Ernte von Windenergie. 1998 ging hier im Lipper Bergland mit viel Pioniergeist im Gepäck das erste Bürgerwindrad in Betrieb. Mit einer Masthöhe von 77 Metern ist die von Nordex gebaute Anlage ein Zwerg im Vergleich zu den aktuellen Maschinen. 600 Kilowatt Leistung von damals stehen heute 3,5 Megawatt gegenüber. Seit 2020 drehen sich zwei Anlagen neueren Datums von Enercon oberhalb von Blomberg.
Vernetzung und Sicherheit
Spezialist für Industrial-Security: Hauke Kästing
Herrschte damals bei Hauke Kästing noch die allgemeine Faszination für die Windenergie vor, konzentriert sich der gelernte Radio- und Fernsehtechniker heute darauf, die Windkraftanlagen sicher zu machen. Sicherheit in der regenerativen Energieerzeugung lässt sich heute nicht mehr auf die örtlich begrenzte Betriebssicherheit reduzieren. Kästing ist Spezialist für IT-Security im Competence Center Services von Phoenix Contact. Die zunehmende Vernetzung von Anlagen und der kommunikative Zusammenschluss ganzer Windparks hat eine neue Bedrohungslage mit sich gebracht: Cybercrime.
Jede Umdrehung bringt weiteren wertvollen Strom. Wenn der Wind weht, fließt Energie – und das ohne Kohle, Gas, Öl. Windkraftanlagen sind ein echtes Pfund für die Energiewende – und damit lässt sich auch trefflich Geld verdienen. Das Ganze klappt aber nur, wenn sich die Mühlen auch drehen. Beim aktuellen Stand der Automatisierungstechnik besteht das Ziel vor allem darin, die Effizienz zu steigern. Das funktioniert zum Beispiel durch vollautomatische Flügel- und Gondelverstellungen mit Hilfe elektrischer Antriebe. Ihre Aufgabe: Sie halten den Windmühlenkopf optimal im Wind – oder nehmen ihn ganz raus, wenn der zu stark bläst. Was würde passieren, wenn Unbefugte mit reichlich krimineller Energie unbemerkt in der Steuerung Eingriffsgrenzen verändern oder Abschaltautomatiken außer Betrieb setzen?
Mehr aus dem Wind rausholen
„Die ersten Windkraftanlagen waren klare Insellösungen und entsprechend resistent gegenüber Cybercrime“, blickt Hauke Kästing zurück. „Wenn etwas nicht funktionierte, musste jemand rausfahren.“ Heute wiederum senden modern vernetzte Anlagen nicht nur Fehlerprotokolle, Betriebsdaten oder Alarme. Vielmehr eröffnen sie ebenfalls die Möglichkeit, per Fernzugriff den Betrieb zu optimieren. Für Hacker ist spätestens jetzt der Weg frei, Schäden zu verursachen oder auch durch das Einschleusen von Ransom-Software die Betreiber zu erpressen, indem die Anlagen lahmgelegt werden. Ransom seht im Englischen für Lösegeld.
An dieser Stelle sieht sich Hauke Kästing als Mitglied des Phoenix Contact Serviceteams Security als Sparringspartner für Anlagenbauer, Investoren und Betreiber. Gemeinsam gilt es, die richtigen Wege zu beschreiten, die Windkraftanlagen vor Cybercrime zu schützen. „Mit MGuard haben wir zwar einen Router mit integrierter Firewall im Programm. Die Technik allein bietet aber bei Weitem keinen ausreichenden Schutz“, sagt der Familienvater. Die Serviceleistungen von Phoenix Contact bestehen deshalb vor allem darin, Kunden mit einer umfassenden 360 Grad Security Analyse zu begleiten. Und hier geht es gerade bei Bestandsanlagen darum, zu klären, welche Upgrade-Möglichkeiten Altanlagen bieten und wie sich die bestehende Automation so effektiv wie möglich ertüchtigen lässt. Das Ganze erfolgt herstellerunabhängig.
Grundversorgung: Getreide und Windenergie
Security: Wahrnehmung steigt
Nicht minder wichtig ist für Hauke Kästing der Mensch in der Wertschöpfungskette. „Was nutzt die beste Firewall, wenn sich ein Techniker zum Beispiel im Hotel beim Download eines Firmware-Updates einen Virus einfängt und die verseuchte Datei dann am nächsten Tag direkt in der Anlage hinter der Firewall einspielt?“ Wer Security wirklich ernst nimmt, der muss auch seine Belegschaft mit ins Vertrauen und in die Verantwortung ziehen. Hackerangriffe seien, so Kästing, immer bestens vorbereitet sowie von langer Hand geplant. Und mit sorgenvollem Blick auf den Krieg in der Ukraine, dem Bestreben nach mehr Energieautonomie und dem Ausbau der „Regenerativen“: Security wird immer wichtiger. „Das Interesse wächst spürbar und die Anfragen bei uns haben seit Herbst 2021 massiv zugenommen. Das Thema kommt langsam in den Köpfen an. Die Bedrohungslage ist da – so traurig das auch ist.“
Es lohnt sich also, in Sicherheit zu investieren. Für den Mann aus dem kleinen Dorf Eschenbruch im Lippischen steht dahinter aber auch eine persönliche Leidenschaft, die ihre Wurzeln in der eigenen Kindheit hat. Der 50-Jährige kommt aus einem landwirtschaftlich geprägten Elternhaus. „Den Betrieb hat mein Bruder übernommen“, erzählt er und zieht den Vergleich zwischen Windenergie und Windmühlen, die Getreide mahlen. „Wir sprechen in beiden Fällen von einer Grundversorgung für die Menschen – mit Lebensmitteln oder eben auch elektrischer Energie.“
Unter Manipulation versteht man das Umgehen oder Unwirksam machen von Schutzeinrich- tungen mit der Konsequenz, eine Maschine in einer von der Herstellfirma nicht vorgesehenen Weise oder ohne notwendige Schutzmaßnahmen zu verwenden. Mit welchen Mitteln die Manipulation erfolgt, ist unerheblich. Das aktuelle Unfallgeschehen verdeutlicht, wie wichtig es ist, Manipulationen an Schutzeinrichtungen nachhaltig zu verhindern. Diese DGUV-Papier zeigt Ursachen und Lösungswege auf. Weitere Informationen finden Sie auf www.stopp-manipulation.org
Vom 26. bis 29. Oktober findet die Messe A+A in Düsseldorf statt. Dort sind wir mit einem Stand zu dem Thema „Sicherheit in der Industrie“ vertreten.
In Halle 10, Stand C18 freuen sich einige unserer Kolleginnen und Kollegen, Sie persönlich kennenzulernen und wiederzutreffen. Sei es ein Meet-and-Great, die Klärung fachlicher Fragen und Diskussionen oder andere Themen: Wir stehen mit unseren produktunabhängigen Dienstleistungen bereit. Mit etwas Geschick halten wir auch eine kleine Überraschung bereit, mehr verraten wir dazu aber nicht. Arbeitssicherheit, CE-Kennzeichnung aber auch Industrial Security, zu diesen und vielen weiteren Themen sind wir aufgestellt.
Sie haben noch kein Ticket? Über die Kontaktformulare (siehe unten) oder per Mail an services@phoenixcontact.de können Sie uns gern kontaktieren. Wir senden Ihnen dann die weiteren nötigen Informationen zu.
Am 27.09.2021 wurde das Kompaktseminar Arbeitssicherheit aus unserem Dialog Space am Standort Schieder live übertragen. Eine eng getaktete Agenda hat es uns ermöglicht, kurz und knapp viele Informationen praxisgerecht vorzustellen. Zu den vorgestellten Themen wird es nun auf diversen Kanälen Aufzeichnungen und Informationen geben, welche die Vorträge ergänzen. Auf diese werden wir natürlich dann aufmerksam machen.
Auch in diesem Blog ist zu einem Großteil der Themen Interessantes zu finden.
Die folgenden Themen wurden vorgestellt:
Wesentliche Veränderung – Retrofit Maschinen ohne CE Gesamtheit von Maschinen Digitale Unterweisung von Elektrofachkräften Neue Maschinenverordnung und DGUV-Papiere Optoelektronische Schutzeinrichtungen im Einsatz Security für Produktionsanlagen Cobots im Arbeitsalltag Haftung nach Arbeitsunfällen
Für sämtliche Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung! Scrollen Sie einfach nach unten und klicken auf „Jetzt Kontakt aufnehmen“.
Bereits am 11. Juni 2021 veröffentlichte der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) eine abgestimmte Länderposition zum Thema „Maschinen ohne CE„. Dabei geht es um die Klärung, ob Maschinen, die aktuell in Betrieb sind, aber (aus unterschiedlichen Gründen) keine CE-Kennzeichnung aufweisen, weiter betrieben werden können bzw. dürfen – und falls ja, unter welchen Voraussetzungen. Das jetzt auf der LASI-Homepage veröffentlichte Word-Dokument stellt das abgestimmte Ergebnis der beiden Rechtsbereiche des Arbeitsschutzes (LASI AG 3) und der Marktüberwachung (LASI AG 6 AAMÜ) dar. Das Dokument kann sich hier auf der LASI-Homepage heruntergeladen werden (dort bitte in das Dokument: „Vollzugsfragen zur novellierten Betriebssicherheitsverordnung“ öffnen) oder direkt von unserem Blog als PDF. Bereits 2019 haben die Autoren A. Hüning, B. Heinke und T. Gast in ihrem Werk „Betreiberpflichten für Alt- und Gebrauchtmaschinen“ die Thematik aufgenommen und Lösungsansätze beschrieben. Diese finden sich in gleicher Form in der abgestimmten Länderposition wieder. Eines steht übergreifend fest: Eine nachträgliche CE-Kennzeichnung ist nicht möglich. Wenn der Anwender den CE-Konformitätsprozess durchführt, so ist das nur auf Grundlage der aktuellen EG-Richtlinien und harmonisierten Normen möglich. Das es immer auch eine individuelle Fallbetrachtung ist, bieten wir Ihnen hierzu gern eine kostenfrei Erstberatung an. Kontaktieren Sie uns dazu.
Ein so genanntes „Explosionsschutzdokument“ nach Gefahrstoffverordnung ist erforderlich, wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder schon vorhanden sein können. Die DGUV-Information 213-106 erklärt detailliert, wie ein solches Explosionsschutzdokument korrekt erstellt werden kann. Sie stellt somit eine praxisorientierte Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere für die betriebliche Sicherheit und Gesundheit verantwortliche Personen dar. Link zum Papier: DGUV-Information 213-106 „Explosionsschutzdokument“
Der Bundesrat hat am 25.06.2021 ein Gesetz u.a. zur Anpassung des Produktsicherheitsgesetzes verabschiedet. In Artikel 1 des Gesetzes wird das Produktsicherheitsgesetz neu gefasst und an die Verordnung (EU) 2019/1020 und das bereits verabschiedete neue Marktüberwachungsgesetz (MÜG) angepasst. Artikel 3 schafft ein eigenständiges Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG). Mit Artikel 7 des Gesetzes wird die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) redaktionell an das neue ÜAnlG angepasst. Ab 16. Juli 2021 gilt in Deutschland die Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/42/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 765/2008 und (EU) Nr. 305/2011 unmittelbar. Um konkurrierende Regelungen zu der EU-Verordnung und dem MÜG zu vermeiden, soll das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) um die Vorschriften zur Marktüberwachung bereinigt werden. Aus dem ProdSG sollen auch diejenigen Regelungen herausgelöst werden, die nicht die Produktsicherheit betreffen, sondern die Sicherheit von Anlagen im Betrieb. Normadressat ist hier im Gegensatz zum ProdSG nicht der Hersteller oder der Einführer, sondern der Betreiber der betreffenden Anlagen. Die entsprechenden Bestimmungen werden in ein neues Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen überführt. [Quelle: www.bundesrat.de: Erläuterung, 1006. BR, 25.06.21] Link direkt zum Gesetzestext: LINK