Industrial Services - Security | Safety | CE

Die EU-Kommission hat am 21. April 2021 die geplanten Entwürfe zur Änderung der EG-Maschinenrichtlinie (NEU Maschinenverordnung) veröffentlicht.
Dabei handelt es sich um ein Arbeitsdokument der Kommission.
Es stehen weitreichende Änderung in Aussicht! So findet sich in dem Entwurf u.a. Punkte wieder:
– Änderungen bei unvollständigen Maschinen und Sicherheitsbauteilen
– Security Aspekte
– Künstliche Intelligenz
– Software als Sicherheitsbauteil, wenn einzeln in Verkehr gebracht
– Digitale Betriebsanleitungen, aber mit Verpflichtung zu kostenfreien Papierlieferungen auf Anfrage
– Bedeutung von Vertriebsmitteln (Kataloge, Broschüren, …) wie Datenblättern, Anwenderhandbüchern, …)
– Konformitätsbewertungsverfahren: benannte Stelle MUSS für Anhang IV Produkte immer mit eingeschaltet werden (Baumusterprüfung oder zertifiziertes QS-System nach EG-Maschinenrichtlinie)
– uvm.
Geplante Übergangsfrist: 30 Monate nach Veröffentlichung mit Stichtagsregelung.
– Das Inverkehrbringen und auch das Bereitstellen auf dem Markt, ist auf ein 1 Jahr nach dem Stichtag befristet.

Der Entwurf liegt jetzt dem Rat und Parlament zu weiteren Beratung vor. Dieser Prozess kann dann 12 Monate dauern.
Hier kommt ihr auf die Webseite der EU-Kommission zum Download der Entwürfe!
Wir halten Euch auf dem Laufenden! Bei Fragen melde Euch bei uns unter services@phoenixcontact.de

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