Implementierung eines Systems zur Angriffserkennung / Anomalieerkennungssystems
Behalten Sie stets den Überblick
Ihre Herausforderung:
- Sie möchten eine Monitoring-Lösung, die speziell für industrielle Netzwerke entwickelt wurde
- Sie müssen Compliance-Anforderungen erfüllen, wie z.B: Betreiber kritischer Infrastrukturen nach § 8a Absatz 1a BSIG
Unsere Lösung: Anomalieerkennung mit IRMA®
Mit IRMA® können Sie auf ein leistungsfähiges Industrie-Computersystem zurück greifen, mit dem Cyberangriffe schnell identifiziert und abgewehrt werden können. Ohne jegliche Aktivitäten im IT-Netz überwacht IRMA® kontinuierlich Ihre Produktionsanlagen, liefert Informationen zu Cyberangriffen und ermöglicht die risikobasierte Analyse sowie die intelligente Alarmierung mittels einer übersichtlichen Management-Konsole. So können Risiken frühzeitig bewertet und Aktionen verzögerungsfrei gestartet werden, um einen Angriff zu stoppen oder seine Folgen wirkungsvoll zu entschärfen. IRMA® wurde als innovative IT-Lösung auf dem „Stand der Technik“ entwickelt und gewährleistet damit Ihre Handlungsfähigkeit im Fall der Fälle eines Cyberangriffs.
Die Features im Überblick:
- Automatische Erkennung der Netzwerkteilnehmer/Assets – ohne aktive Eingriffe in Ihr Netzwerk
- Echtzeiterkennung von Anomalieen bzw. Angriffen
- Integriertes Alarm Management
- Integriertes Risiko Management
- Unterstützung von Incident Management / forensische Analysen
Als Lösungspartner des Herstellers (Achtwerk) & des Distributors (Videc) unterstützen wir bei:
- einer fristgerechten Realisierung
- Planung und Konzeption
- Inbetriebnahme
- Betrieb & Wartung
Oder sprechen Sie mich gerne direkt über Linkedin an:
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IT-Sicherheitsgesetz 2.0 wurde verabschiedet
Achtung – Umsetzungsfrist: 01.05.2023
Schutz vor Cyber-Angriffen ist keine Kür – das IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet Betreibende von kritischen Infrastrukturen (KRITIS), ihre Anlagen und IT-Systeme gegen Cyber-Attacken zu schützen. Dabei wird ein Mindeststandard für die Sicherheit der entsprechenden IT-Infrastrukturen festgelegt.
Achtung: Das IT-Sicherheitsgesetz wurde trotz vielfacher Kritik am 23.04.2021 in der Version 2.0 beschlossen. Erfahren Sie, welche neuen Pflichten auf Betreibende kritischer Infrastrukturen zukommen und welche es bisher schon zu erfüllen gab.
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UNSER VERSPRECHEN FÜR HÖCHSTE SICHERHEIT
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