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Der Kühlschrank, der Fernseher, das Spielzeug im Regal und die Pflaster im Badezimmerschrank – sie alle haben etwas gemeinsam. Auch wenn es nicht direkt ins Auge fällt, tragen sie alle nämlich ein wichtiges Zeichen: die CE-Kennzeichnung. Aber wofür steht sie und wie wichtig ist sie im industriellen Umfeld? 

Die Abkürzung CE steht für „Conformité Européenne“. Das ist französisch für „Europäische Konformität“. Die CE-Kennzeichnung ist ein Kennzeichen der EU. Sie zeigt an, dass ein Produkt mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen der EU konform ist. Die EU-Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates besagt, dass Hersteller ein Produkt nur auf den Markt bringen dürfen, wenn dies sicher ist. Diese Richtlinie übernehmen die EU-Länder in ihre jeweiligen nationalen Gesetze. In Deutschland liegt die Richtlinie beispielsweise im Produktsicherheitsgesetz. Darin steht, dass es verboten ist, ein Produkt auf den Markt zu bringen oder anzubieten, welches keine CE-Kennzeichnung trägt.  

Die Kennzeichnung wird vom Hersteller selbst ausgestellt. Er bescheinigt damit, dass sein Produkt gewissen Sicherheitsnormen entspricht. Diese führt er in der Declaration of Conformity, der Europäischen Konformitätserklärung, auf, die dem Produkt schließlich beiliegt. Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller, dass er alle Normen eingehalten hat. Er darf somit das CE-Kennzeichen am Produkt anbringen. 

Mit der CE-Kennzeichnung möchte die EU außerdem den europäischen Warenverkehr durch einheitliche Vorschriften erleichtern. Sie wird daher manchmal auch als „Reisepass“ für Produkte für den europäischen Markt bezeichnet.  

CE-Kennzeichnung für Maschinen und Anlagen 

Produktionsanlage

Maschinen und Anlagen, die im europäischen Wirtschaftsraum (EU-Mitgliedsstaaten plus EFTA-Staaten: Norwegen, Liechtenstein und Island) in Verkehr gebracht werden, müssen ein CE-Kennzeichnungsverfahren durchlaufen. Die Maschinenrichtlinie sieht dabei unterschiedliche Verfahren vor. Ziel hierbei ist der Nachweis, dass die wesentlichen Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten werden.

Hersteller müssen für ihre Maschinen immer eine Risikobeurteilung unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsschutzanforderungen durchführen. Des Weiteren müssen sie Maßnahmen gegen systematische Fehler ergreifen und bei allen Verfahren die notwendige technische Dokumentation erstellen. Diese besteht aus Schaltplänen, Konstruktionszeichnungen und der Betriebs- bzw. Montageanleitung.

Je nachdem, ob es sich um Maschinen, unvollständige Maschinen oder besonders gefährliche Maschinen handelt, weichen die Verfahren teilweise voneinander ab. Unvollständige Maschinen werden mit einer Einbauerklärung versehen und bekommen keine CE-Kennzeichnung. Bei besonders gefährlichen Maschinen kann es im Rahmen des Zertifizierungsprozesses notwendig sein, dass eine Baumusterprüfung durchgeführt wird.

Auch Maschinen, die für den Eigengebrauch gefertigt werden, müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Erst danach darf die Maschine in Betrieb genommen werden.

Unser Bereich Industrial Services unterstützt Maschinenhersteller auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung. Schaut doch mal auf der Webseite vorbei.

Gespräch zur CE-Kennzeichnung

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