Neues DGUV-Papier: Explosionsschutzdokument
Ein so genanntes „Explosionsschutzdokument“ nach Gefahrstoffverordnung ist erforderlich, wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder schon vorhanden sein können. Die DGUV-Information 213-106 erklärt detailliert, wie ein solches Explosionsschutzdokument korrekt erstellt werden kann. Sie stellt somit eine praxisorientierte Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere für die betriebliche Sicherheit und Gesundheit verantwortliche Personen dar.
Link zum Papier: DGUV-Information 213-106 „Explosionsschutzdokument“
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