Industrial Services - Security | Safety | CE

Bereits am 11. Juni 2021 veröffentlichte der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) eine abgestimmte Länderposition zum Thema „Maschinen ohne CE„. Dabei geht es um die Klärung, ob Maschinen, die aktuell in Betrieb sind, aber (aus unterschiedlichen Gründen) keine CE-Kennzeichnung aufweisen, weiter betrieben werden können bzw. dürfen – und falls ja, unter welchen Voraussetzungen.
Das jetzt auf der LASI-Homepage veröffentlichte Word-Dokument stellt das abgestimmte Ergebnis der beiden Rechtsbereiche des Arbeitsschutzes (LASI AG 3) und der Marktüberwachung (LASI AG 6 AAMÜ) dar. Das Dokument kann sich hier auf der LASI-Homepage heruntergeladen werden (dort bitte in das Dokument: „Vollzugsfragen zur novellierten Betriebssicherheitsverordnung“ öffnen) oder direkt von unserem Blog als PDF.
Bereits 2019 haben die Autoren A. Hüning, B. Heinke und T. Gast in ihrem Werk „Betreiberpflichten für Alt- und Gebrauchtmaschinen“ die Thematik aufgenommen und Lösungsansätze beschrieben. Diese finden sich in gleicher Form in der abgestimmten Länderposition wieder.
Eines steht übergreifend fest: Eine nachträgliche CE-Kennzeichnung ist nicht möglich. Wenn der Anwender den CE-Konformitätsprozess durchführt, so ist das nur auf Grundlage der aktuellen EG-Richtlinien und harmonisierten Normen möglich.
Das es immer auch eine individuelle Fallbetrachtung ist, bieten wir Ihnen hierzu gern eine kostenfrei Erstberatung an. Kontaktieren Sie uns dazu.

2 Kommentare

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    Henrik Vandieken

    Die direkte Verlinkung ist leider nicht möglich. Dort muss das Dokument „Vollzugsfragen zur novellierten Betriebssicherheitsverordnung“ angewählt. Darin befindet sich dann der Link zum Projektpapier. Gar nicht so einfach zu finden…