Industrial Services - Security | Safety | CE

Normenrecherche für Maschinen, unvollständige Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen und Gesamtheiten von Maschinen

Herstellung der Konformität zur Maschinenrichtlinie durch harmonisierte Normen

Dienstleitungen zur Normenrecherche:

Unser Normen-Info-Service wurde um eine Dienstleitung zur standardisierten Normenrecherche erweitert. Im Kontext zu Gefährdungen, Schutzeinrichtungen, etc. werden für Maschinen oder Maschinenteile die relevanten harmonisierten Normen ermittelt. Die Ergebnisse werden durch einen Safety-Experten evaluiert und in einem Recherchebericht zusammengestellt.
Darüber hinaus können angewendete Normen auf ihre Aktualität und auf den Konformitätsstatus überprüft werden.

Weitere Informationen zur Dienstleistung der Normenrecherche: Flyer_Normenrecherche_V1_00.pdf (phoenixcontact.com)

Der Normen-Info-Service wurde entsprechend aktualisiert: Normen Info Service | Industrial Services von Phoenix Contact

Maschinenrichtlinie reloaded, Verabschiedung bis 2023 (Q1/Q2) geplant – was ändert sich für Sie als Maschinenhersteller und Schaltschrankbauer?

Es ist derzeit in aller Munde: Die Maschinenrichtlinie (2006) wird abgelöst durch die neue Maschinenverordnung (MVO). Die Verabschiedung, Übersetzung und Veröffentlichung ist für Q1/Q2 2023 geplant.

Was ist der Hintergrund des gesamten Vorhabens? Neue Technologien ermöglichen im Maschinenmarkt vielfältige sowie lukrative Möglichkeiten und Chancen, zugleich stehen Unternehmer vor enormen Herausforderungen und schwerwiegenden Risiken. Cybergefahren sind beispielsweise weltweites Top-Risiko für Unternehmen (Allianz Risikobaromater 2022). Auch künstliche Intelligenz bringt ganz neue Herausforderungen bezüglich der funktionalen Sicherheit mit sich. Genau hier setzt die neue Maschinenverordnung an, mit dem Ziel, den neuen Sicherheitslücken zu begegnen.

Wesentliche Punkte – was ändert sich?

  • Sichere Software wird als Sicherheitsbauteil unter der MVO gesehen, benötigt somit ein Konformitätsbewertungsverfahren und ggf. eine CE-Kennzeichnung, wenn die sichere Software separat auf den Markt zur Verfügung gestellt wird und nicht Bestandteil einer Maschine ist.
  • Konformitätserklärung und Betriebsanleitung in digitaler Form zulässig
  • „Wesentliche Veränderung“ ist jetzt Bestandteil der MVO und wird besser spezifiziert. Hinweis: Laut der Meinung von verschiedenen Experten kann eine Verbesserung der Sicherheit nie zu einer wesentlichen Änderung führen.  Vorher war das Thema „Wesentliche Veränderung“ kein europäisches Thema, jedes Land hat es für sich geregelt. Deutschland: Interpretationspapier BMAS.
  • Anforderungen an „Händler“ – neu in der MVO
    Händler sind durch die neue MVO verpflichtet, alle Maschinen, die sie im europäischen Markt vertreiben wollen, auf eine ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung zu überprüfen. Das schließt u.a. auch ein, dass eine ausreichende technische Dokumentation zur Maschine vorliegt. Liegen Zweifel vor, so sind Händler dazu verpflichtet, mögliche unsichere Maschinen zurückzuhalten und Korrekturmaßnahmen einzuleiten.
  • Neue Reihenfolge der Anhänge. Die Reihenfolge der Anhänge regelt die Priorität, entsprechend wurden sie neu sortiert. Anhang IV ist jetzt beispielsweise Anhang I.
  • Änderung im Konformitätsverfahren für besonders gefährliche Maschinen. Derzeit ist noch in Klärung welche Maschinen unter die Gruppe „gefährlich“ fallen und wie das Vorgehen des Konformitätsverfahrens für diese Maschinengruppe durchzuführen ist.
  • Deligated legal act (dla). Bisher wurden harmonisierte Normen von anerkannten europäischen Normungsorganisationen im Auftrag der europäischen Kommission entwickelt (CEN, CENELEC, ETSI). Durch die dla kann die EU-Kommission jetzt selber „normenähnliche“ Dinge erlassen, eine sogenannte „technische Spezifikation“.
  • Neue Anforderung – OT-Security:
    Die Maschine muss so konstruiert und gebaut sein, dass der Anschluss einer anderen Einrichtung an das Produkt über eine beliebige Funktion der angeschlossenen Einrichtung selbst oder über eine mit dem Maschinenprodukt kommunizierende entfernte Einrichtung nicht zu einer gefährlichen Situation führt. In der neuen MVO ist zudem der Punkt “Fernzugriff” geregelt.

Tipp – das könnte Sie auch interessieren:

Online Kompaktseminar: Wie Sie die CE Kennzeichnung rechtskonform und zugleich pragmatisch umsetzen:
Kompakt zusammengefasst: Holen Sie sich einen schnellen Überblick zu dem komplexen Thema der CE-Zeichnung: Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es, und welche neuen Anforderungen sind durch die neue Maschinenverordnung zu beachten? Und wie sehen die zentralen Steps für Maschinen- und Schaltschrankbauer auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung aus? Nutzen Sie die Chance, stellen Sie Ihre Fragen im Live-Event direkt an unsre CE-Experten.
22.02.2023, online
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Seit Juni 2019 ist die neue Version der DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) gültig, dadurch ergeben sich diverse Änderungen bei der elektrischen Ausrüstung von Maschinen. Da die Übergangsfrist für die Verwendung der alten Version am 14.09.2021 endet, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich rechtzeitig auf den neuesten Stand zu bringen.

Neben der RCD-Pflicht für Zubehör-Steckdosen wurde auch das Thema elektromagnetische Verträglichkeit aktualisiert. Erfahren Sie mehr über diese und weitere Änderungen und die Anwendung der Norm in unseren praxisnahen Seminaren.

Weitere Informationen zu unserem Seminarangebot

Die DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) stellt die zentrale Norm für die elektrische Ausrüstung von Maschinen dar – und das schon seit vielen Jahrzehnten.
Durch die 2019 erschienene neue Normenausgabe, die eine Übergangsfrist bis zum 14.09.2021 vorsieht, ergeben sich nun einige Änderungen, die sich für die im Maschinen- und Anlagenbau tätigen Hersteller als wesentlich erweisen.

Was alles beachtet werden muss und was sich geändert hat, zeigt dieser Beitrag unseres Experten Hauke Abbas in der aktuellen Schaltschrankbau.

Zum Fachartikel geht es hier (S.24).

Erfahren Sie mehr über die Errichtung von Schaltschränken in unseren Seminaren hier.

Elektrische Betriebsmittel dürfen nur dann verkauft werden, wenn sie allen Anforderungen entsprechen.
Um dies sicherzustellen sind neben den normativen Vorgaben, auch die gesetzlich bindenden Anforderungen der CE-Richtlinien zu erfüllen. Dabei ist die Auswahl der relevanten Richtlinie der erste Schritt in einem Prozess an dessen Ende das Aufbringen der CE-Kennzeichnung steht.   Was hierbei alles beachtet werden muss und wie wichtig die Funkanlagenrichtlinie ist, zeigt dieser Beitrag unseres Experten Hauke Abbas. Zum Fachartikel geht es hier.
Erfahren Sie mehr über die Errichtung von Schaltschränken in unseren Seminaren hier.

Wer Schaltschränke herstellt und in Verkehr bringt muss normative und gesetzliche Anforderung beachten, das Anbringen der bekannten „CE-Kennzeichnung“ ist dabei nur der letzte Schritt.   
Eine praktikable und effiziente Umsetzung der Anforderungen ist für viele Unternehmen eine Herausforderung, gerade da auch bei vielen Kunden Unsicherheit vorherrscht. Neben dem Tagesgeschäft die fortlaufende Anpassungen von Richtlinien und Normen zu beachten ist darüber hinaus schwierig.

Wir unterstützten Sie mit unserem umfangreichen Portfolio für Dienstleistungen und Seminaren.
Informieren Sie sich über unser Angebot im Abschnitt „CE-Kennzeichnung“.

Am 26. November hat die EU-Kommision den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1956 veröffentlicht.
In der neuen Form zur Veröffentlichung der EU-Amtsblätter über die harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU (EG-Niederspannungsrichtlinie) wurden 9 neue Normen aufgenommen, 28 Normen wurden auf den Anhang II gesetzt und werden somit mit dem aufgeführten Datum aus dem Amtsblatt entfernt. Weitere 15 Normen erhalten eine Änderung.
Der Durchführungsbeschluss kann hier heruntergelanden werden.

Die Europäische Kommission hat am 5. August in ihrem Amtsblatt ein Durchführungsbeschluss zur Änderung des Verzeichnisses der harmonisierten Normen zur EU-EMV-Richtlinie 2014/30/EU veröffentlicht.
Das Vorgehen ist gleich mit dem zur Veröffentlichung von Amtsblättern für die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und ATEX-Richtlinie 2014/34/EU. 
Für die Anwender bedeutet dies, dass der Durchführungsbeschluss vom 05.08.2019 zur EU-EMV-Richtlinie nun auch gemeinsam mit der zuletzt gültigen konsolidierten Liste der harmonisierten Normen angewendet werden muss um zu ermitteln, welche Normen Konformitätsvermutung für die EMV-Richtlinie auslösen. 
LINK: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2019/1326/oj

Die EU-Kommission hat am 14. September eine Liste der aktuellen harmonisierten Normen in dem Amtsblatt C 326/4 veröffentlicht. Die in der Liste aufgeführten Normen lösen die sogenannte Vermutungswirkung zur Niederspannungsrichtlinie aus, d.h. deren Anwendung erfühlen die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU. Mehrmals im Jahr aktualisiert die Kommission die Liste und führt und in der selbigen auch die Übergangszeit von einer alten Norm zu der aktualisierten Norm mit auf.  Der Nachfolgende Link geht direkt auf die Liste der harmonisierten Normen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.C_.2018.326.01.0004.01.DEU&toc=OJ:C:2018:326:TOC