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Die Europäische Kommission hat am 5. August in ihrem Amtsblatt ein Durchführungsbeschluss zur Änderung des Verzeichnisses der harmonisierten Normen zur EU-EMV-Richtlinie 2014/30/EU veröffentlicht.
Das Vorgehen ist gleich mit dem zur Veröffentlichung von Amtsblättern für die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und ATEX-Richtlinie 2014/34/EU. 
Für die Anwender bedeutet dies, dass der Durchführungsbeschluss vom 05.08.2019 zur EU-EMV-Richtlinie nun auch gemeinsam mit der zuletzt gültigen konsolidierten Liste der harmonisierten Normen angewendet werden muss um zu ermitteln, welche Normen Konformitätsvermutung für die EMV-Richtlinie auslösen. 
LINK: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2019/1326/oj

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