Industrial Services - Security | Safety | CE

Am 2. April hat die EU-Kommision im Amtsblatt der EU den ‚DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2020/480‚ veröffentlicht.
Mit diesem Beschluss ändert sich erneut die Liste der im EU-Amtsblatt C92/1 (vom 09.03.2018) bekanntgemachten harmonisierten Normen. D.h. das Amtsblatt bleibt weiterhin gültig, wird aber mit dem neuen Durchführungsbeschluss ergänzt bzw. abgeändert.
U.a. ergeben sich folgende Neuerungen bzw. Veränderungen im Anhang I:
– EN ISO 18497:2018 über die Sicherheit hochautomatisierter landwirtschaftlicher Maschinen,
– EN 16770:2018 über Absauganlagen für Holzstaub und Späne bei der Innenaufstellung von Holzbearbeitungsmaschinen,
– EN 16712-4:2018 über Leichtschaum-Generatoren,
– EN ISO 20607:2019 über die Gestaltung der sicherheitsrelevanten Teile von Betriebsanleitungen von Maschinen
– EN 60204-1:2018 über die Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen (IEC 60204-1:2016, modifiziert)
– …

Bei Fragen zum Durchführungsbeschluss oder harmonisierten Normen und deren Umsetzung in der Praxis, können Sie sich an Experten des Competence Center Services wenden.

Seit dem Ende der 70er-Jahre haben sich zwangsgeführte Relais zum heimlichen Star im Sicherheitsumfeld entwickelt. Denkt man zurück an die Zeit vor der Entwicklung von zwangsgeführten Relais, so wurden sicherheitskritische Applikationen mit Standardkomponenten (z. B. Hilfsschütz) gelöst. Fälschlicherweise werden zwangsgeführte Relais auch als Sicherheitsrelais bezeichnet. Erfahren Sie mehr zu diesem Thema in unserem Fachbeitrag:
http://www.phoenixcontact.net/webcode/#2579

Im Oktober 2019 wurde die DIN EN ISO 20607 -Sicherheit von Maschinen –Betriebsanleitung –Allgemeine Gestaltungsgrundsätze-  veröffentlicht. Die langerwartete Typ-B Norm setzt die allgemeinen Anforderungen der Grundlagennorm DIN EN 82079-1
– Erstellen von Betriebsanleitungen – speziell für Maschinen um und stellt darüber hinaus einen Bezug zur DIN EN ISO 12100-1 her. Auch wenn Harmonisierung der Norm bislang noch aussteht, sollte der DIN EN ISO 20607 bereits ein besonderes Augenmerk gewidmet werden. Technische Redakteuren und CE-Verantwortliche im Maschinenbau-Umfeld profitieren von der guten Aufarbeitung der allgemeinen Anforderungen für Ihre Produkte.

In der Praxis findet man noch immer Maschinen und Anlagen vor, die keine CE-Kennzeichnung aufweisen, aber nach EG-Maschinenrichtlinie
seit dem 1. Januar 1995 eine Kennzeichnung haben müssten. Seit diesem Datum regelt die EG-Maschinenrichtlinie das Inverkehrbringen,
den Import von Maschine aus Drittstaaten und die Inbetriebnahme eindeutig. Fraglich ist also, ob diese Maschinen ohne CE-Kennzeichnung
nach der Definition der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sicher sind und sicher betrieben werden können….

Eine mit einer CE-Kennzeichnung

Die EU-Kommission hat zur EG-Maschinenrichtlinie am 6.11.2019 die neue Version 2.2 des Leitfadens veröffentlicht.
Auf Ihrer Internetseite kann unter dem LINK die Fassung des Leitfadens mit der Versionsnummer 2.2 in englischer Sprache heruntergeladen werden.
Andere Sprachfassungen sind von der Kommission nicht geplant, das schließt aber Übersetzungen auf nationaler Ebene wie in der Vergangenheit etwa durch das BMAS nicht aus.
Zur bisherigen Version 2.1 unterscheidet sich die aktuelle Version vorwiegend durch Ergänzungen und Klarstellungen insbesondere zu den Themen Sicherheitsbauteile und unvollständige Maschinen.

Die funktionale Sicherheit richtet sich nach vielen Gesetzen, Normen und Richtlinien. Es ist genau festgelegt, welche Sicherheitsanforderungen für den Betrieb einer Maschine oder Anlage erfüllt sein müssen.  Auch in Bezug auf Cybersecurity sind Unternehmen dazu verpflichtet, IT- und Informationssicherheit zu gewährleisten. Jedoch ist es Maschinenherstellern und Anlagenbetreibern nicht immer möglich alle Sicherheitsrisiken zu identifizieren und einzuschätzen. Aus diesem Grund ist es bei vernetzten Automatisierungssystemen nicht nur wichtig, die Anforderungen der funktionalen Sicherheit zu erfüllen, sondern auch das gesamte System vor äußeren Angriffen zu schützen. Unser Senior Specialist Safety, Carsten Gregorius, hat sich genau mit dieser Thematik befasst um die Schnittstellen zwischen Functional safety und Cybersecurity zu ermitteln, bewerten und Handlungsempfehlungen zu geben.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im April ein Informationsblatt zum Thema „Risikobeurteilung von Maschinen und Anlagen – Maßnahmen gegen Manipulation von Schutzeinrichtungen (209-092)“ herausgebracht.
In vielen Fällen sind Schutzeinrichtungen bereits ab Werk so gestaltet, dass der Betrieb der Maschine beeinträchtigt wird. Werden die Schutzeinrichtungen der Maschine infolgedessen manipuliert, liegt eine vorhersehbare Fehlanwendung vor, die der Hersteller bereits bei der Maschinenkonstruktion hätte berücksichtigen müssen. Der Hersteller muss dementsprechend für die Maschine Betriebsarten vorsehen, die das gefahrlose Einrichten, Warten und Suchen von Fehlern ermöglichen, ohne dass dafür die Schutzeinrichtung manipuliert werden muss.
Das Informationspapier gibt hier eine Hilfestellung, ob die angewandten technischen und organisatorischen Gestaltungsgrundsätze ausreichen, die Manipulation von Schutzeinrichtungen zu verhindern.
Das Papier kann über diesen externen Link bei der DGUV kostenfrei runtergeladen werden.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines „no-deal-Brexit“, also der Fall, dass der Brexit am 29. März 2019 ohne Übergangsabkommen wirksam wird, steigt täglich. Für den Fall hat jetzt die britische Regierung vorsorglich ein eigenes Konformitätszeichen geschaffen, dass die CE-Kennzeichnung im Vereinigten Königreich ersetzt, die UKCE-Kennzeichnung. Aus der offiziellen Mitteilung ergibt sich daraus folgendes:

  • ist bei einem Produkt an der Konformitätsbewertung eine britische notifizierte Stelle beteiligt (bisher CE mit Kennnummer einer britischen Stelle) muss bereits ab dem 29. März 2019 die neue UKCA-Kennzeichnung angebracht werden.
  • ist dagegen eine notifizierte Stelle mit Sitz in dem Rest EU beteiligt gewesen oder es war gar keine notifizierte Stelle beteiligt können die Produkte zunächst auch nach dem 29. März 2019 mit der CE-Kennzeichnung für eine (noch offene) Übergangszeit weiter auf dem britischen Markt vermarktet werden.

Die offizielle Mitteilung finden Sie auf der Internetseite des Department for Business, Energy & Industrial Strategy unter:
https://www.gov.uk/government/publications/prepare-to-use-the-ukca-mark-after-brexit/using-the-ukca-marking-if-the-uk-leaves-the-eu-without-a-deal

Die UKCA-Kennzeichnung gilt aber nur für den britischen Markt, also für Produkte, die dorthin exportiert werden. Produkte, die in den Europäischen Wirtschaftsraum nach dem 29. März 2019 importiert werden, benötigen weiterhin die bisherige CE-Kennzeichnung.

Die EU-Kommission hat unter https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2018-6426989_en eine Roadmap zur Überarbeitung der Maschinenrichtlinie veröffentlicht. Dort können weitere Einzelheiten zu den Plänen der Kommission nachgelesen werden und bis 11. Februar auch eine kurze Stellungnahme dazu abgegeben werden. In Kurzform die wesentlichen Punkte und Ziele der EU-Kommission:

  • Die Überarbeitung der Maschinerichtlinie scheint kaum noch abwendbar.
  • Anpassung an das NLF, da die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht mit diesem übereinstimmt.
  • Größere Rechtssicherheit bei Definitionen und Anwendungsbereich.
  • Berücksichtigung neuer Aspekte der Digitalisierung.
  • Bisherige Vorgabe, die Betriebsanleitung in Papierform auszuliefern zu müssen.
  • Ab April 2019 umfassende öffentliche Konsultation.
  • Ab April 2021 Verabschiedung eines Kommissionsentwurfs zur Beratung in Rat und Parlament

Die Transportinfrastruktur auf dem Wasser wird mit jeder Modernisierung intelligenter automatisiert. Entsprechende Maßnahmen zielen unter anderem darauf ab, die Applikationen mit weniger Personal zu betreiben.

Vor diesem Hintergrund werden nautische Objekte, wie Brücken und Schleusen zunehmend an eine entfernte Leitzentrale angebunden und für eine kameragestützte Fernbedienung umgerüstet. Dabei handelt es sich bei Brücken oder Schleusen ebenfalls um Maschinen, die seit 1995 nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bei einem Neubau oder einer wesentlichen Veränderung den Anforderungen für Maschinensicherheit entsprechen müssen. Die Maschinenrichtlinie (MRL) fordert bei jeder Maschine ein oder mehrere Not-Halt-Befehlsgeräte. Damit es nicht zu Unstimmigkeiten oder gar Unfällen kommt, darf an der Stelle des (Fern-)Bedieners nur ein einziges Not-Halt-Befehlsgerät geben. Einem Objekt, das lokal bereits über ein eigenes Not-Halt-Befehlsgerät verfügt, wird somit während der Fernbedienung temporär ein ergänzendes Not-Halt-Befehlsgerät zugeschaltet, welches in der Leitzentrale installiert ist. Die SafetyBridge Technologie von Phoenix Contact bieten hier eine einfache Möglichkeit, um beispielsweise in einem vorhandenen Automatisierungsnetzwerk eine Not-Halt-Funktion nachzurüsten. Natürlich lässt sich das beschriebene Verfahren auch in zahlreichen industriellen Bereichen einsetzen, z.B. autarke Regalbediengeräte in der Logistik. Bei der Umsetzung und Projektierung stehen euch die Mitarbeiter des Competence Center Services mit unterstützenden Dienstleistungen mit Rat und Tat zur Seite.