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Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines „no-deal-Brexit“, also der Fall, dass der Brexit am 29. März 2019 ohne Übergangsabkommen wirksam wird, steigt täglich. Für den Fall hat jetzt die britische Regierung vorsorglich ein eigenes Konformitätszeichen geschaffen, dass die CE-Kennzeichnung im Vereinigten Königreich ersetzt, die UKCE-Kennzeichnung. Aus der offiziellen Mitteilung ergibt sich daraus folgendes:

  • ist bei einem Produkt an der Konformitätsbewertung eine britische notifizierte Stelle beteiligt (bisher CE mit Kennnummer einer britischen Stelle) muss bereits ab dem 29. März 2019 die neue UKCA-Kennzeichnung angebracht werden.
  • ist dagegen eine notifizierte Stelle mit Sitz in dem Rest EU beteiligt gewesen oder es war gar keine notifizierte Stelle beteiligt können die Produkte zunächst auch nach dem 29. März 2019 mit der CE-Kennzeichnung für eine (noch offene) Übergangszeit weiter auf dem britischen Markt vermarktet werden.

Die offizielle Mitteilung finden Sie auf der Internetseite des Department for Business, Energy & Industrial Strategy unter:
https://www.gov.uk/government/publications/prepare-to-use-the-ukca-mark-after-brexit/using-the-ukca-marking-if-the-uk-leaves-the-eu-without-a-deal

Die UKCA-Kennzeichnung gilt aber nur für den britischen Markt, also für Produkte, die dorthin exportiert werden. Produkte, die in den Europäischen Wirtschaftsraum nach dem 29. März 2019 importiert werden, benötigen weiterhin die bisherige CE-Kennzeichnung.

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