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Ein so genanntes „Explosionsschutzdokument“ nach Gefahrstoffverordnung ist erforderlich, wenn ohne Anwendung von Schutzmaßnahmen gefährliche explosionsfähige Gemische entstehen oder schon vorhanden sein können. Die DGUV-Information 213-106 erklärt detailliert, wie ein solches Explosionsschutzdokument korrekt erstellt werden kann. Sie stellt somit eine praxisorientierte Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere für die betriebliche Sicherheit und Gesundheit verantwortliche Personen dar.
Link zum Papier: DGUV-Information 213-106 „Explosionsschutzdokument“

In der letzten Woche haben wir berichtet, wie es dazu gekommen ist, dass wir für ihn die Sicherheitssteuerung programmiert haben. Heute geht es damit weiter.

Mit unseren Kenntnissen zu den Produkten und der Realisierung von sicherheitsbezogener Software sind wir durchgestartet. Anhand normativer Anforderungen wurden die Sicherheitsfunktionen spezifiziert. Spezi…was? Spezifikation bedeutet so viel wie beschreiben oder darlegen, wie etwas realisiert werden soll. In der Sicherheitstechnik gibt es zwei wesentliche Spezifikationen. Einmal die Hardwarespezifikation und die Softwarespezifikation.

Anhand festgelegter Methoden und Prozesse wurde SRASW parametriert. Schon wieder ein Fremdwort, nein zwei. SRASW ist die sicherheitsbezogene Anwendersoftware. Und warum parametriert? Weil zertifizierte und freigegebene Funktionsbausteine verwendet wurden.

Zusammengefasst haben wir im Zuge des Projektes eine schlüssige Software-Spezifikation, eine geprüfte SRASW incl. Programmquellen und Testdokumentation erstellt, um den Code bei Bedarf in Zukunft auch selbst weiter anpassen zu können. Und da wir uns mit so etwas eh gut auskennen, haben wir im Zuge des Projektes auch gleich den SIL-Nachweis mit erstellt.

Somit konnten wir nicht nur entlasten, sondern dem Kunden auch das Wissen um die Methoden, Prozesse und vor allem auch zur normgerechten Dokumentation erweitern.

In einem spannenden Projekt haben wir kürzlich für einen Kunden die Safety-Steuerung programmiert.

Ein Gas-BHKW (Blockheizkraftwerk) hat nicht viele Sicherheitsfunktionen. Dennoch macht es im Seriengeschäft Sinn, hierfür eine sichere Kleinsteuerung einzusetzen. Die sicherheitsbezogene Software wird einmalig erstellt und immer wieder verwendet. Das spart Hardware ein, bedeutet aber auch weniger verschleißbehaftete Bauteile im Gesamtsystem, die ausfallen könnten.

Somit fiel in dem genannten Projekt die Entscheidung, die Sicherheitsrelais durch eine sicherheitsgerichtete Kleinsteuerung zu ersetzen. Jedoch reicht allein die Verwendung dieser Safety-Produkte allein nicht aus, sie müssen auch passend realisiert werden. Und da der Kunde wenig Zeit für Einarbeitung, Schulung und die Realisierung der Safety-Software aufwenden wollte, hat er damit das Competence Center Services beauftragt.

Im zweiten Teil nächste Woche berichten wir, wie wir bei der Programmierung vorgegangen sind.

Bildquelle: www.DGUV.de

Ein sicherer Arbeitsplatz ist heute wichtiger denn je! Selbst in der heutigen Zeit passieren jährlich hunderttausende Arbeitsunfälle allein in Deutschland. Viele Sicherheitsanforderungen aus unterschiedlichen Richtungen werden an diesen Arbeitsplatz gestellt.
Zugegebenermaßen kann der Weg zum sicheren Arbeitsplatz durchaus kompliziert sein. Gefährdungsbeurteilung, Dokumentationspflichten, Maschinensicherheit, elektrische Sicherheit, Sicherheitskonzepte und vieles mehr. Aber keine Sorge. Mit unserem effizienten Weg zum sicheren Industrieunternehmen bringen wir Ihnen Lösungen für sichere Arbeitsplätze und sichern damit Ihre Wertschöpfung ab. Und ganz nebenbei können wir gemeinsam etwas dafür tun, der „Vision Zero“ (0 Unfälle) ein Stück näher zu kommen.

Die Europäische Kommission hat am 15 Juli in ihrem Amtsblatt ein Durchführungsbeschluss zur Änderung des Verzeichnisses der harmonisierten Normen zur EG-ATEX-Richtlinie 2014/34/EU veröffentlicht.
Das Vorgehen ist gleich mit dem zur Veröffentlichung von Amtsblättern für die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Für die Anwender bedeutet dies, dass der Durchführungsbeschluss vom 15.07.2019 zur EG-ATEX-Richtlinie nun auch gemeinsam mit der zuletzt gültigen konsolidierten Liste der harmonisierten Normen angewendet werden muss um zu ermitteln, welche Normen Konformitätsvermutung für die ATEX-Richtlinie auslösen.
LINK zum Duchführungsbeschluss