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Die Europäische Kommission hat am 15 Juli in ihrem Amtsblatt ein Durchführungsbeschluss zur Änderung des Verzeichnisses der harmonisierten Normen zur EG-ATEX-Richtlinie 2014/34/EU veröffentlicht.
Das Vorgehen ist gleich mit dem zur Veröffentlichung von Amtsblättern für die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Für die Anwender bedeutet dies, dass der Durchführungsbeschluss vom 15.07.2019 zur EG-ATEX-Richtlinie nun auch gemeinsam mit der zuletzt gültigen konsolidierten Liste der harmonisierten Normen angewendet werden muss um zu ermitteln, welche Normen Konformitätsvermutung für die ATEX-Richtlinie auslösen.
LINK zum Duchführungsbeschluss

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