Der Entwurf der neuen Maschinenverordnung ist jetzt auch in deutscher Sprache erhältlich. Die EU-Kommission hat auf ihrer Seite die Entwurfsfassung in mehreren Sprachen veröffentlicht.
Der Link zu der Verordnung: Entwurf_Maschinenverordnung
Der Link zu den Anhängen: Entwurf_Anhänge
Maschinenrichtlinie
Die EU-Kommission hat am 21. April 2021 die geplanten Entwürfe zur Änderung der EG-Maschinenrichtlinie (NEU Maschinenverordnung) veröffentlicht.
Dabei handelt es sich um ein Arbeitsdokument der Kommission.
Es stehen weitreichende Änderung in Aussicht! So findet sich in dem Entwurf u.a. Punkte wieder:
– Änderungen bei unvollständigen Maschinen und Sicherheitsbauteilen
– Security Aspekte
– Künstliche Intelligenz
– Software als Sicherheitsbauteil, wenn einzeln in Verkehr gebracht
– Digitale Betriebsanleitungen, aber mit Verpflichtung zu kostenfreien Papierlieferungen auf Anfrage
– Bedeutung von Vertriebsmitteln (Kataloge, Broschüren, …) wie Datenblättern, Anwenderhandbüchern, …)
– Konformitätsbewertungsverfahren: benannte Stelle MUSS für Anhang IV Produkte immer mit eingeschaltet werden (Baumusterprüfung oder zertifiziertes QS-System nach EG-Maschinenrichtlinie)
– uvm.
Geplante Übergangsfrist: 30 Monate nach Veröffentlichung mit Stichtagsregelung.
– Das Inverkehrbringen und auch das Bereitstellen auf dem Markt, ist auf ein 1 Jahr nach dem Stichtag befristet.
Der Entwurf liegt jetzt dem Rat und Parlament zu weiteren Beratung vor. Dieser Prozess kann dann 12 Monate dauern.
Hier kommt ihr auf die Webseite der EU-Kommission zum Download der Entwürfe!
Wir halten Euch auf dem Laufenden! Bei Fragen melde Euch bei uns unter services@phoenixcontact.de
Am 2. März hat die EU-Kommission im Amtsblatt der EU den ‚DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/436‚ veröffentlicht.
Mit diesem Beschluss ändert sich erneut die Liste der im EU-Amtsblatt C92/1 (vom 09.03.2018) bekanntgemachten harmonisierten Normen. D.h. das Amtsblatt bleibt weiterhin gültig, wird aber mit dem neuen Durchführungsbeschluss ergänzt bzw. abgeändert.
U.a. ergeben sich folgende Neuerungen bzw. Veränderungen
– neue harmonisierte Normen u.a. EN 62745:2017 über Anforderungen für kabellose Steuerungen an Maschinen.
– 27x dem Anhang I zugeordnete harmonisierte Normen. z.B. EN ISO 13854:2019 (Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen), EN ISO 13857:2019
(Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit
den oberen und unteren Gliedmaßen), …
– 22x dem Anhang II zugeordnete harmonisierte Normen, bei denen die Vermutung der Konformität mit Einschränkungen gilt. Z.B. ist die EN 349:1993+A1:2008
(Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens
von Körperteilen) nur noch bis zum 3. September 2022 harmonisiert.
Der Durchführungsbeschluss umfasst insgesamt 8 Seiten..
Bei Fragen zum Durchführungsbeschluss oder harmonisierten Normen und deren Umsetzung in der Praxis, können Sie sich an Experten des Competence Center Services wenden.
Weiterhin bieten wir am sofort auch einen NORMEN-INFO-SERVICE an. Dieser informiert Sie kostenfrei über Änderungen der wichtigsten Normen für den Maschinenbau. Für Detailinformationen oder direkte Anmeldungen schreiben Sie uns bitte eine Email.
In den letzten Tagen gab es wieder Aktivitäten der EU-Kommission zu der geplanten neuen EU-Maschinenverordnung. So hat die EU-Arbeitsgruppe einen Änderungsentwurf zur Kommentierung an verschiedene Organisationen geschickt. Der Entwurf basiert auf den Rückmeldungen der EU-Länder und Behörden, sowie der Umfrage aus dem Jahr 2019, bei denen EU-Bürger Ihre Änderungswünsche zu der aktuellen EG-Maschinenrichtlinie online mitteilen konnten.
Das Papier wurde Mitte November verteilt und sollte bis zum Monatsende kommentiert werden. Diese Kommentare werden in der EU-Arbeitsgruppe bearbeitet und dann wohl zu einem ersten Entwurf im ersten Quartal 2021 führen. Anschließend wird der Entwurf im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Dieser Entwurf wird dann EU intern weiter diskutiert. Änderungen werden dann nur auf politische Ebene möglich sein. Zukünftig soll die EG-Maschinenrichtlinie dann EU-Maschinenverordnung heißen. Verordnungen sind unmittelbar Europaweit gültig und müssen nicht mehr in jedem Land in die nationale Gesetzgebung überführt werden.
Mit einer neuen EU-Maschinenverordnung wird man aber nicht vor 2022 rechnen können.