Überarbeitung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
In den letzten Tagen gab es wieder Aktivitäten der EU-Kommission zu der geplanten neuen EU-Maschinenverordnung. So hat die EU-Arbeitsgruppe einen Änderungsentwurf zur Kommentierung an verschiedene Organisationen geschickt. Der Entwurf basiert auf den Rückmeldungen der EU-Länder und Behörden, sowie der Umfrage aus dem Jahr 2019, bei denen EU-Bürger Ihre Änderungswünsche zu der aktuellen EG-Maschinenrichtlinie online mitteilen konnten.
Das Papier wurde Mitte November verteilt und sollte bis zum Monatsende kommentiert werden. Diese Kommentare werden in der EU-Arbeitsgruppe bearbeitet und dann wohl zu einem ersten Entwurf im ersten Quartal 2021 führen. Anschließend wird der Entwurf im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Dieser Entwurf wird dann EU intern weiter diskutiert. Änderungen werden dann nur auf politische Ebene möglich sein. Zukünftig soll die EG-Maschinenrichtlinie dann EU-Maschinenverordnung heißen. Verordnungen sind unmittelbar Europaweit gültig und müssen nicht mehr in jedem Land in die nationale Gesetzgebung überführt werden.
Mit einer neuen EU-Maschinenverordnung wird man aber nicht vor 2022 rechnen können.
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