Neuer Durchführungsbeschluss der EU-Kommission
Am 2. März hat die EU-Kommission im Amtsblatt der EU den ‚DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/436‚ veröffentlicht.
Mit diesem Beschluss ändert sich erneut die Liste der im EU-Amtsblatt C92/1 (vom 09.03.2018) bekanntgemachten harmonisierten Normen. D.h. das Amtsblatt bleibt weiterhin gültig, wird aber mit dem neuen Durchführungsbeschluss ergänzt bzw. abgeändert.
U.a. ergeben sich folgende Neuerungen bzw. Veränderungen
– neue harmonisierte Normen u.a. EN 62745:2017 über Anforderungen für kabellose Steuerungen an Maschinen.
– 27x dem Anhang I zugeordnete harmonisierte Normen. z.B. EN ISO 13854:2019 (Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen), EN ISO 13857:2019
(Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefährdungsbereichen mit
den oberen und unteren Gliedmaßen), …
– 22x dem Anhang II zugeordnete harmonisierte Normen, bei denen die Vermutung der Konformität mit Einschränkungen gilt. Z.B. ist die EN 349:1993+A1:2008
(Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens
von Körperteilen) nur noch bis zum 3. September 2022 harmonisiert.
Der Durchführungsbeschluss umfasst insgesamt 8 Seiten..
Bei Fragen zum Durchführungsbeschluss oder harmonisierten Normen und deren Umsetzung in der Praxis, können Sie sich an Experten des Competence Center Services wenden.
Weiterhin bieten wir am sofort auch einen NORMEN-INFO-SERVICE an. Dieser informiert Sie kostenfrei über Änderungen der wichtigsten Normen für den Maschinenbau. Für Detailinformationen oder direkte Anmeldungen schreiben Sie uns bitte eine Email.
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