Industrial Services - Security | Safety | CE

Die EU-Kommission hat am 21. April 2021 die geplanten Entwürfe zur Änderung der EG-Maschinenrichtlinie (NEU Maschinenverordnung) veröffentlicht.
Dabei handelt es sich um ein Arbeitsdokument der Kommission.
Es stehen weitreichende Änderung in Aussicht! So findet sich in dem Entwurf u.a. Punkte wieder:
– Änderungen bei unvollständigen Maschinen und Sicherheitsbauteilen
– Security Aspekte
– Künstliche Intelligenz
– Software als Sicherheitsbauteil, wenn einzeln in Verkehr gebracht
– Digitale Betriebsanleitungen, aber mit Verpflichtung zu kostenfreien Papierlieferungen auf Anfrage
– Bedeutung von Vertriebsmitteln (Kataloge, Broschüren, …) wie Datenblättern, Anwenderhandbüchern, …)
– Konformitätsbewertungsverfahren: benannte Stelle MUSS für Anhang IV Produkte immer mit eingeschaltet werden (Baumusterprüfung oder zertifiziertes QS-System nach EG-Maschinenrichtlinie)
– uvm.
Geplante Übergangsfrist: 30 Monate nach Veröffentlichung mit Stichtagsregelung.
– Das Inverkehrbringen und auch das Bereitstellen auf dem Markt, ist auf ein 1 Jahr nach dem Stichtag befristet.

Der Entwurf liegt jetzt dem Rat und Parlament zu weiteren Beratung vor. Dieser Prozess kann dann 12 Monate dauern.
Hier kommt ihr auf die Webseite der EU-Kommission zum Download der Entwürfe!
Wir halten Euch auf dem Laufenden! Bei Fragen melde Euch bei uns unter services@phoenixcontact.de

In den letzten Tagen gab es wieder Aktivitäten der EU-Kommission zu der geplanten neuen EU-Maschinenverordnung. So hat die EU-Arbeitsgruppe einen Änderungsentwurf zur Kommentierung an verschiedene Organisationen geschickt. Der Entwurf basiert auf den Rückmeldungen der EU-Länder und Behörden, sowie der Umfrage aus dem Jahr 2019, bei denen EU-Bürger Ihre Änderungswünsche zu der aktuellen EG-Maschinenrichtlinie online mitteilen konnten.
Das Papier wurde Mitte November verteilt und sollte bis zum Monatsende kommentiert werden. Diese Kommentare werden in der EU-Arbeitsgruppe bearbeitet und dann wohl zu einem ersten Entwurf im ersten Quartal 2021 führen. Anschließend wird der Entwurf im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Dieser Entwurf wird dann EU intern weiter diskutiert. Änderungen werden dann nur auf politische Ebene möglich sein. Zukünftig soll die EG-Maschinenrichtlinie dann EU-Maschinenverordnung heißen. Verordnungen sind unmittelbar Europaweit gültig und müssen nicht mehr in jedem Land in die nationale Gesetzgebung überführt werden.
Mit einer neuen EU-Maschinenverordnung wird man aber nicht vor 2022 rechnen können.