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Kennen Sie schon den LV35 des LASI?

Wenn nicht, dann sollte sich dies heute ändern!

Die Abkürzung LASI steht für „Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik“. Und der LV35 stellt die Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung dar und beantwortet Auslegungsfragen. Beispielsweise wird die Frage geklärt, ob im Betrieb verwendete Arbeitsmittel fortlaufend dem Stand der Technik nach den aktuell geltenden EU-Harmonisierungsvorschriften angepasst werden müssen. Zu finden ist der Leitfaden unter www.lasi-info.com/uploads/media/LV_35_September_2018.pdf

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