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Immer häufiger findet man in Produktionsbereichen fahrerlose Transportfahrzeuge (AGV). Diese flurgebundene Fördermittel mit eigenem Fahrantrieb dienen dem Materialtransport, und zwar zum Ziehen oder Tragen von Fördergut mit aktiven oder passiven Lastaufnahmemitteln.
Die AGV fallen unter den Anwendungsbereich der EG-Maschinenrichtlinie.
Muss aber jetzt der Inverkehrbringer auch eine Gesamtheit von Maschinen herstellen?
Eine Gesamtheit von Maschinen liegt vor, wenn der produktionstechnische sowie auch der sicherheitstechnische Zusammenhang gegeben ist. Dies muss immer im Einzelfall ermittelt/ beurteilt werden (siehe Interpretationspapier 05/2011 „Gesamtheit von Maschinen“ vom BMAS).
In einem aktuellen Projekt haben wir z.B. diese Bewertung durchgeführt. Die Bewertung ergab, dass es sich um eine Gesamtheit von Maschinen handelt. Erst jetzt muss der Inverkehrbringer auch das EG-Konformitätsbewertungsverfahren durchführen. In dem Projekt haben wir das als Bevollmächtigter im Auftrag des Betreibers durchgeführt.
Wer Interesse an unserem Bewertungssystem für eine Gesamtheit von Maschinen hat, kann uns gerne direkt kontaktieren.

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